Häufiges Windkraftradopfer: Die Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) – Foto: C. Voigt
Wälder sind für Fledermäuse essenzielle Lebensräume, die als Nahrungs- und Fortpflanzungshabitat von wesentlicher Bedeutung sind. Neben dieser zentralen Funktion sind Wälder für einige Arten bei geeignetem Baumhöhlenangebot auch unabhängig von unterirdischen Quartieren (z.B. Höhlen, Stollen) als Winterhabitat von Bedeutung, da kältetolerante Arten in großräumigen Baumhöhlen eine ausreichende Isolation und ein geeignetes Kleinklima vorfinden können. Im Gesamtzusammenhang ist sowohl die Baumartenzusammensetzung als auch das Alter eines Waldgebietes für die Wertigkeit maßgeblich.
Aufgrund der heimlichen Lebensweise existiert in Hinblick auf die Populationen von Fledermäusen grundsätzlich nur ein sehr geringer Kenntnisstand. Unter den heimischen Fledermäusen gibt es mehrere Arten (u.a. Zwerg- und Rauhautfledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler), die aufgrund ihrer Lebensraumnutzung und Flugweise durch ein sehr hohes Kollisionsrisiko an Windin dustrieanlagen gefährdet sind. Bei Annäherung an die Rotoren kann es dabei zu einem direkten Schlag mit Todesfolge oder auch zu einem Barotrauma kommen, bei dem die Tiere durch Druckunterschiede innerlich verletzt werden. Durch Barotrauma geschädigte Fledermäuse können sich zum Teil noch über kurze Distanzen weiterbewegen und sterben dann erst an anderer Stelle, sodass sie in unmittelbarer Nähe nicht mehr aufgefunden werden. Dadurch ist die Dunkelziffer an Schlagopfern höher als aus Suchstudien überhaupt ermittelt werden kann. Die oben genannten Kollisionsgefährdungen können sowohl im Sommerlebensraum, den die Fledermäuse während ihrer Fortpflanzungsperiode nutzen, als auch während der saisonalen Wanderungen auftreten. Unter den ziehenden Fledermäusen können dadurch auch Populationen weit entfernter Gebiete nachteilig betroffen sein. Für diejenigen Fledermausarten, die eher kleinräumig in Waldgebieten agieren, sind vor allem Lebensraumzerstörungen und Zerschneidungswirkungen relevant.
Im Rahmen der Ausweisung von Windindustrieanlagen werden Abschaltungen propagiert und angewendet, nach denen pro Anlage und Jahr die Schlagopferzahl für Fledermäuse auf ein bis zwei Tiere herabgesetzt werden soll. Diese Vorgehensweise ist jedoch absolut unverantwortlich und fragwürdig, weil hier eine potenzielle Gefährdung anhand eines statistischen Mortalitätsrisikos bewertet werden soll, ohne dass demgegenüber Zahlen über die betroffenen Populationsgrößen vorliegen. Bei aktuell etwa 31.000 Windindustrieanlagen in Deutschland würden rechnerisch demnach bis zu 60.000 Todesopfer allein unter Fledermäusen pro Jahr auftreten. Da die Dunkelziffer allerdings größer ist und viele Anlagen auch ohne Abschaltungen betrieben werden, sind vielmehr Zahlen von einigen Hunderttausend getöteten Fledermäusen pro Jahr anzunehmen
Aufgrund der langsamen Fortpflanzungsrate von Fledermäusen kann es jedoch schon bei der genannten „niedrigeren“ Mortalität zu erheblichen Beeinträchtigungen und im schlimmsten Fall zum Auslöschen von Teilpopulationen kommen, weil einem Kolonieverband nennenswerte Individuenzahlen entzogen werden, die nicht ausgeglichen werden können.
Wälder sind grundsätzlich keine Industriestandorte und auch mit keiner Form von technischer Überformung vereinbar. Aus Gründen von Natur- und Artenschutz müssen Wälder daher generell von Windindustrieanlagen freigehalten werden. Nur auf diese Weise kann die natürliche Funktion des Waldes als wertvoller Lebensraum sowohl für Fledermäuse als auch für andere Arten gewahrt werden
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