Von Dr. Wolfgang Epple
Quelle:
Naturschutzinitiative e.V. (NI)
Bundesweit anerkannter Naturschutzverband
https://naturschutz-initiative.de/wissen/publikationen/keine-windenergie-im-wald/
Bleib was Du bist
Ein kleines Eden
In das die Menschen flüchten
aus dem Lärm der Zeit
Dort, wo die grünen Berge
mit dem Himmel reden
Bleibt Dir die Kraft
der Wälder stillen Einsamkeit

Adalbert Stifter (1805 -1868), Heimatdichter und Kind des Böhmerwaldes,
hat diese Zeilen vor rund 200 Jahren verfasst. Die oft besungene kraft
spendende Waldeinsamkeit ist umfassend durch die Windkraftindustrie in
Gefahr: Waldlandschaften und Waldgebirge mit unschätzbarem Wert für
Mensch und Natur in Mitteleuropa sind in der Folge der Gesetzespakete
der nach drei Jahren kläglich gescheiterten sogenannten Ampel-Regierung
(SPD, FDP und Bündnis 90/die GRÜNEN) zur Beschleunigung des Ausbaus
der Windkraft einem in Dimension und Gleichzeitigkeit nie dagewesenen
Angriff durch die Windkraftindustrie ausgesetzt. Zu nennen sind besonders
das Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG 2023), das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) und einschlägige Änderungen im Bundesnatur
schutzgesetz (BNatschG), die den Artenschutz gezielt schwächen
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz schreibt den Bundeslän
dern im Stil einer Treibhausgasplanwirtschaft prozentuale Lan
desflächen zur Ausweisung von Windkraftvorrangflächen vor.
Die Umsetzung dieses Gesetzes bis hinunter auf die Regional-
und Kommunal-Ebene in der Fortschreibung der Regionalpläne
und kommunalen Windkraft-Planungen führt landesweit zu soge
nannten Windvorrangflächen, die inzwischen ganz überwiegend
zu direkten Lasten von Wäldern gehen.
Für Deutschland, das Land im Herzen Europas, droht durch die
von der Ampel veranlasste Öffnung der Landschaftsschutzge
biete zusätzlich ein Verlust historischen Ausmaßes an (Kultur-)
Landschaft, an Natur- und Arteninventar. Dies bedeutet Unter
gang an Identität stiftender Heimat in großem Stil – begleitet
durch weitere gesetzgeberische Maßnahmen zu Gunsten des
ökoindustriellen Komplexes rund um die Erneuerbaren Energien.
Und dies mit atemberaubendem Tempo.
Durch die Fernwirkung der inzwischen bis 300 Meter hohen
Windkraftanlagen entsteht in der Gegenwart eine annähernd
flächendeckende Windkraft-Überprägung und Entwertung der
letzten bis heute unversehrten Großlandschaften Deutschlands.
Einige seien stellvertretend für viele kleinere, ebenso wertvolle
waldbetonte Landschaften genannt: Schwarzwald und Schwäbische Alb, Bayerischer Wald und Böhmerwald, Thüringer Wald,
Odenwald, Pfälzer Wald, Spessart, Steigerwald, Vogelsberg,
Rhön, Taunus, Hunsrück, Siegerland und Sauerland, Harz –
überall werden schmerzliche, verheerende Eingriffe im Namen
des „Klimaschutzes“ durch Windkraft geplant und ein weiteres
Mal beschleunigt durch die Umsetzung der sogenannten RED
III-RL der EU zu Mahnmalen der Naturvergessenheit heutiger
Politik. Schon seit Jahren mündet die Invasion der Windkraftindustrie in Überformung vormals weiter, intakter und naturnaher
Landschaften. Auch die letzten großen Waldflächen des nord
ostdeutschen Flachlandes und die dortigen wertvollen Mosaike
aus Wald und weitem Offenland (Habitate unter anderem des
Schreiadlers) sind nicht ausgenommen von den Begehrlichkeiten der Windkraftindustrie, die entgegen ihrer Propaganda so gut
wie keine Tabus mehr kennt oder anerkennt.
Im Zuge der gezielten Aushebelung des Naturschutzes - von
der neuen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD erneut ver
schärft - soll das Windkraft-Eingriffsgeschehen gerade auf Kos
ten der Wälder ab 2025 potenziert werden: Beschleunigung des
Ausbaus Erneuerbarer Energien ist das Mantra der Politik, das
Dogma eines auf Technik, Industrie und fiktive „Klimaneutralität“
reduzierten „Klimaschutzes“.
Hinzu kommt die verfassungsrechtlich fragwürdige Auslieferung
der Staatswälder und vielerorts auch der Kommunalwälder an
die Windkraftindustrie, immer unter dem Vorwand, Treibhausga
se „einzusparen“. Windkraftausbau - koste es, was es wolle. Und
seien es die allerletzten unversehrten Waldlandschaften.
Rechtlicher und gesellschaftlicher Sprengsatz des unheilvollen
politischen Wirkens ist der von der Ampel in Gesetz gegossene
Vorrang der Erneuerbaren Energien im § 2 EEG für den vollends
zur Farce werdenden Abwägungsfall. Das bedeutet Vorrang der
Windkraft gegen alle anderen Schutzgüter, Vorrang auch vor den
Schutzgütern im Verfassungsrang des Artikels 20 a GG. Hunder
te von konkreten Auseinandersetzungen um den Erhalt von Wäl
dern und Schönheit der Landschaft werden auf dem Rücken der
betroffenen Menschen und auf Kosten der Natur zu Gunsten der
Windkraftindustrie entschieden. Die von Vielen als Ausgrenzung
am ohnehin intransparenten Entscheidungsprozess empfundene
Vorgehensweise - von der Gesetzgebung bis zur ausführenden
Planung - führt zu Politikverdrossenheit gerade am Beispiel des
unabwendbaren Eindringens der Windkraft in wertvolle Waldnatur. Dies vertieft die Spaltung der Gesellschaft bis hinunter auf
die Ebene der betroffenen Dorfgemeinschaften. Wenige Gewinner stehen vielen Leidtragenden gegenüber.
Auslieferung der Wälder an die
Windkraftindustrie und fast aussichtslose Abwehr:
Fanal der Naturvergessenheit
Landnahme durch den Menschen für Siedlung, Industrie und
Verkehr waren und sind zusammen mit der Intensivierung der
Landwirtschaft die Haupt-Treiber der weltweiten Naturvernichtung und des Verlustes der Biodiversität. „Romantiker“ wie der
zitierte Adalbert Stifter haben geahnt, was im Zuge der Zeiten
wende der industriellen Revolution mit dem beginnendem Bevöl
kerungswachstum auf die Erde zukommen würde. War Naturver
lust bisher weniger absichtsvolle Begleiterscheinung expansiver
Menschheitspolitik, ist nun mit der Industrialisierung der Wälder
durch Windkraftanlagen eine neuartige Eskalationsstufe erreicht:
Erstmals drängt eine Industrie gezielt unter weitgehender Aus
schaltung bisheriger gesetzlicher Schutzvorschriften in wertvolle
Bereiche der Natur. Ein Fanal der Naturvergessenheit des heuti
gen Klima-Zeitgeistes.
Und der Abwehrkampf Betroffener? Er stört in der Beschleuni
gungspolitik. Was man der im Klima-Alarm geprägten Fridays
for Future-Generation sehr wohl zugesteht, wird in konzertanter
politischer Ausgrenzung im Falle des Widerstands gegen Wind
kraftindustrie gezielt niedergemacht: Solastalgie – der schmerz
lich gefühlte Verlust von Heimat-(Natur) soll kein Beweggrund für
Einspruch gegen das Zerstören der Wälder und Landschaften
durch Erneuerbare Energien vor unserer Haustür sein?
Dabei ist unumstritten: Besonders schwer wiegt für das Über
leben der Menschen – weltweit, auch in Deutschland - der Ver
lust der Wälder. Das ist nicht erst seit der UN-Klimakonferenz
2021 in Glasgow mit ihrem „Pakt zur Rettung der Wälder“ be
kannt (1). Dass in Deutschlands Staatswälder tausende zusätzli
che Windkraftanlagen hinein betoniert werden sollen, dass da
bei der Staat das ihm treuhänderisch zur Pflege im Interesse
des Gemeinwohls überlassene wertvolle Naturgut Wald im Na
men des „Klimaschutzes“ einem industriellen Komplex opfert, ist
ein krasser Widerspruch zu Erkenntnissen der Wissenschaft, zu
den UN-Zielen, und ein weltpolitischer Skandal ersten Ranges.
Die Auslieferung der Wälder in öffentlicher Hand findet gerade
in den waldreichen südlichen Bundesländern vermehrt statt. Be
sonders Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz sind zu nennen. Im Falle der Planungen der Windkraft in
den Staatswäldern sind Einwohner praktisch chancenlos, sich
gegen die Entwertung der Heimatlandschaft zu wehren.

Siedlungsdichte des Menschen und Naturnähe –
entscheidend begrenzende Faktoren eines finalen
Konfliktes um naturnahe freie Räume
Wo sollen in Mitteleuropa die „entfesselten“ flächenintensiven
Erneuerbare Energien Platz haben? Haben wir wirklich genug
Platz, wie behauptet wird? Die Fakten:
Hemerobie (Naturnähe), Stand 2014 (2): Noch gerade einmal
0,04 % der Fläche Deutschlands sind von menschlicher Kul
tur nicht beeinflusst. Schwach beeinflusst sind 11,7 %. Etwa ein
Drittel unseres Landes ist bewaldet; große Teile der Wälder sind
gleichbedeutend mit Naturnähe oder doch mit der Chance, Na
turnähe wiederherzustellen. Wälder bergen zusammen mit Moo
ren, Extensiv-Grünland, intakten Fließgewässern und Feuchtgebieten das größte Potenzial für eine immer noch mögliche
Besinnung auf die Werte der Natur, auch auf die Chancen ei
nes natürlichen Klimaschutzes. Im Zuge des Klimawandels be
kommen die Geschlossenheit des Kronendachs der Wälder mit
Waldwirtschaft im Sinne des Naturwaldes statt bisheriger Monokultur-Altersklassenwälder eine zentrale Bedeutung. Es ist
weitgehend wissenschaftlicher Konsens, dass dem Standort
entsprechende Mischwälder auch mehr Widerstandskraft im
Hinblick auf die derzeitige Erderwärmung haben.
Siedlungsdichte, Stand 2019 (3): Eine Studie des Leibniz-Institutes für ökologische Raumentwicklung e.V. lieferte 2019 selbst
für die Forschenden in ihrer Deutlichkeit überraschende Zahlen:
Kein Haus in Deutschland ist mehr als 6,3 Kilometer von einem
anderen Haus entfernt. In 99 Prozent der Fälle hat das nächs
te Haus sogar einen Abstand von höchstens 1,5 Kilometern.
Deutschland ist von einem extrem dichten, zusammenhängen
den Gebäude-Netz durchzogen. Das größte gebäudefreie Gebiet misst gerade einmal 12,6 Kilometer im Durchmesser. Schon 2019 hat die Flächenanalyse Windkraft des Umweltbundesamtes im Abschlussbericht (UBA) festgestellt, dass bei einem Abstand von 1500 Metern zu „gemischter Bebauung nur noch 15 % der für Windkraft „verfügbaren“ Fläche für Windkraft bleiben. Bei
einem Puffer von 2000 Metern liegt der Wert bei unter 10 % (4).
Rechnen wir das der Natur entrissene dichte Verkehrsflächen
Netz und die Flächen für zusätzlich im Rahmen der Energiewende notwendig werdende Energieinfrastrukturen dazu, wird klar:
Eine Versechs- bis Verzehnfachung der Flächen alleine für Wind
kraftindustrie führt in einen finalen Konflikt um die letzten freien
und naturnahen Räume unseres Landes – sowohl aus Sicht der
Gesundheit-, Erholung- und Daseinsvorsorge des Menschen
als auch aus Naturschutzsicht. Die leider auch von Umweltor
ganisationen wie dem NABU im Zuge der dort geforderten Be
schleunigung des Ausbaus der Windkraft avisierte Verringerung
der Abstände der Windkraft zu Wohn- und Arbeitsstätten der
Menschen ist die Verschärfung der längst bestehenden Kon
fliktkonvergenz (5): Schutz des Menschen und Schutz der Natur
sind gleichsinnig. Sie können nicht gegeneinander ausgespielt
werden. Die bis in die Gegenwart erhaltenen letzten wertvollen
Freiflächen für Mensch und Natur decken sich. Gesundheit, na
türliche Lebensgrundlagen und Schutz der Tiere haben nicht
umsonst Verfassungsrang in den Staatszielen der Artikel 2 und
20a GG. Sie dürfen vom Staat nicht beeinträchtigt und schon
gar nicht gegeneinander ausgespielt werden. Für den Schutz
von Natur und Landschaft besteht nach der Verfassung ein Verschlechterungsverbot im Sinne der Staatszielbestimmung des
Art.20 a GG (6)
Naturvergessenheit und Abbau von Bürgerrechten
im Rahmen der Energiewende –
der Verlust der Vorreiterrolle Deutschlands
Die Ampel-Regierung hat in kürzester Zeit ihres unheilvollen Wir
kens mit ihrem gezielten politischen Programm durch den Vor
rang der Erneuerbaren Energien vor den weiteren Schutzgütern
der Verfassung das rechtsstaatliche Prinzip der ergebnisoffenen
Güterabwägung ausgehöhlt. Grundfeste des Rechtsstaates und
der erprobten Teilhabe der Bürger an Entscheidungen sind im
Rahmen der Energiewende erschüttert. Die Nachfolgeregierung
aus CDU und SPD verschärft diesen Weg in 2025 noch einmal:
Geplante Verkürzung von Rechtswegen, Einschränkungen von
Transparenz, weiter erschwerte Beteiligungsmöglichkeiten und
der gezielte Angriff gegen das Verbandsklagerecht sind schwere
Bürden für bürgerliche Freiheit. Diese natur- und menschenverachtende Politik gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den Rechtsfrieden in Deutschland.
Ob die in Deutschland per gesetzgeberischem Federstrich aus
gesetzte ergebnisoffene Schutzgüterabwägung die noch be
stehenden höherrangigen EU-rechtlichen Schutzvorschriften
vollständig überwinden kann, ob von deutschen Regierungen in
ternationale Konventionen zum Schutz der Natur und der Bürger
rechte (Stichwort: Aarhus-Konvention von 1998) in dieser offen
sichtlichen Weise verletzt oder gar aufgekündigt werden dürfen,
wird Gerichte über Jahre beschäftigen. Die letzten Bundesregie
rungen – noch beginnend unter Dr. Angela Merkel - haben insge
samt ein rechtspolitisches Erdbeben mit Rückwirkung bis in die
Gesetzgebung der EU ausgelöst, das in seiner Negativ-Wirkung
für die Zukunft der Demokratie in ganz Europa kaum erfasst wer
den kann. Die Energiewende deutscher Machart führt erkennbar
in ein ökologisches und ökonomisches Desaster. Deutschland
hat seine Vorreiterrolle in vielerlei Hinsicht, insbesondere aber für
die Bereiche des Natur- und Artenschutzes und der bürgerlichen
Teilhabe am Entscheidungsprozess im Rahmen der Energiewen
de verloren.
Dynamik und Kontinuität, Bestand und Wandel –
das Offenhalten der evolutionären Zukunft
für ganzheitlichen Naturschutz
Die dem Wirken einer Abrissbirne gleichende politische Rigorosität, die auch in die Zerstörung der Wälder mündet, wird begründet mit „Klimaschutz“. Dem sich durch menschlichen Einfluss wandelnden Klima soll mit technischen Mitteln ein „Sollwert“
aufgezwungen werden. Technik soll die durch Technik bedrohte
Natur retten. Jedoch: Das Klima der Erde mit begleitendem Na
turgeschehen ist erdgeschichtlich geprägt von größter Dynamik.
Zeugnis der jüngeren Erdvergangenheit geben die Gletscher: In
den vergangenen 120.000 Jahren gab es bis zu zehn massive
Vorstöße mit zwischenzeitlichem Rückzug der Eisgiganten, wie
die Simulation-Studie eines internationalen Forscherteams der
ETH Zürich aus 2018 am Beispiel der Alpengletscher zeigt (7).
Wälder, Moore, Feucht- und Trockengebiete und die in ihnen
beheimateten Lebensgemeinschaften haben demnach ganz
erhebliche Schwankungen in erdgeschichtlich relativ kurzer
Zeit durchgemacht und überstanden. Und dies ohne Verursachung durch die in längster Zeit in heute unvorstellbar kleiner
Zahl auf der Erde lebender Menschen. Die Anpassungsfähigkeit der Natur gerade an Klimaschwankungen war und ist möglich, weil und solange die Pfade der Evolution offen waren. Es gab für Anpassung an den Wandel Ausweichflächen und unendlich viel Platz. Es gab gleichzeitig für Genaustausch und
Genfluss genügend große Populationen von Pflanzen und Tieren, die mit dem Klimawandel mit-wandern und dabei Barrieren
überwinden konnten.
(1) Im Jahr 2018 erschien in der weltweit angesehenen Fachzeitschrift „Nature“ eine umfassende Metastudie zu Wert und Bedrohung intakter Wald-Ökosysteme:
Watson, J.E.M., Evans, T., Venter, O. et al. The exceptional value of intact forest ecosystems. Nat Ecol Evol 2, 599–610 (2018). https://doi.org/10.1038/s41559
018-0490-x
(2) U. Walz, C. Stein (2014): Indicators of hemeroby for the monitoring of landscapes in Germany Journal for Nature Conservation 22: 279–289
(3) Behnisch et al. (2019): Gebäudekonnektivität und Pole der Unerreichbarkeit als Maß der flächensparenden Siedlungsentwicklung . DFNS 2019 - 11. Dresdner
Flächennutzungssymposium vom 8. bis 9. April 2019 im Steigenberger Hotel de Saxe, Dresden http://11dfns.ioer.info/fileadmin/user_upload/11dfns/pdf/vor
traege/11.DFNS2019%20Behnisch.pdf
(4) Umweltbundesamt(2019): Flächenanalyse Windenergie an Land Abschlussbericht https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publika
tionen/climate_change_38_2019_flaechenanalyse_windenergie_an_land.pdf ; S.22. Abb. 2.
(5) Epple, W. (2021). Windkraftindustrie und Naturschutz. Windkraft-Naturschutz-Ethik. Eine Studie für die Naturschutzinitiative e.V. (NI), 544 Seiten. Verlag BoD –
Books on Demand, Norderstedt.
(6) https://www.bundestag.de/resource/blob/901652/a20ea8cc1a3ebd8a10ce875d24c2bb86/20-16-66_Gellermann-Stellungnahme-data.pdf
(7) https://ethz.ch/de/news-und-veranstaltungen/eth-news/news/2018/11/eiszeitensimulation-macht-gletscherausdehnung-sichtbar.html

In die Zukunft gerichteter Naturschutz muss den Erkenntnissen aus Klimageschichte und Evolution Rechnung tragen. Die über Urzeiten Bestand habenden Möglichkeiten werden durch die heutige Menschheit in vielfacher Weise eingeschränkt. Wir wissen, was die Landnahme des Menschen und der ständig wachsende Bevölkerungsdruck seit gerade einmal zweihundert
Jahren anrichten (8): Habitate sind großflächig entwertet, der Ver
bund der Biotope nachhaltig gestört oder bereits unterbrochen,
viele Populationen von Wildorganismen in freiem Fall, die ehe
maligen Verbreitungsgebiete zerrissen und geschrumpft. Die
sen Befunden trugen die Formulierungen der Richtlinien der EU
zum Natur- und Artenschutz fundiert Rechnung. Vogelschutz-
und FFH-Richtlinie sind eine historische Errungenschaft zur Be
wahrung des gemeinsamen europäischen Naturerbes - im Sin
ne des guten Lebens der Menschen in einer gesunden, zur
Primärproduktion fähigen vielfältigen Natur.
Inzwischen hat jedoch auch auf europäischer Ebene eine Erosion der mühsam errungenen Standards im Umwelt- und Naturschutz auf deutsches Energiewende-Betreiben eingesetzt.
Dies wird ablesbar an der erwähnten RED-III-Richtlinie und ih
rer Umsetzung in nationales Recht. Bis in feinste Verästelungen
des Rechts, bis hinein in das deutsche Baugesetzbuch oder
das Städtebaurecht wird im Namen des „Klimaschutzes“ zur
Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien eine
Aushöhlung des Natur- und Artenschutzes vorangetrieben.
Das Klima-Urteil des BVerfG
benötigt eine korrigierende Gegenposition
In historisch beispielloser Verkürzung der hoch komplexen Na
tur-Umwelt-Problematik auf Treibhausgas-Vermeidung werden
derzeit die wissenschaftlich gesicherten und ethisch fundierten
Naturschutz-Ziele dem industriell-technischen Ansatz des „Kli
maschutzes“ auf breiter Front untergeordnet. Das schon berüch
tigte „Klima-Urteil“ des BVerfG aus 2021 verankert den Treib
hausgas-Reduktionismus in rechtlich höchste Ebene. Es wird
zunehmend als historisches Fehlurteil wahrgenommen. Im Hin
blick auf die vom BVerfG im Urteil bemühte Generationengerech
tigkeit (9) werden wegweisende Erkenntnisse der Klima-, Erd-,
und Lebens-Wissenschaften unterbelichtet, ausgeklammert und
in der Folge konterkariert.
Aus diesen lassen sich vom Verfassungsgericht zu wenig ge
würdigte wissenschaftlich abgesicherte Kernforderungen formu
lieren, die gegen die politisch und rechtlich angewandte Veren
gung auf Treibhausgase und Erneuerbare Energien sprechen:
- Lebensgemeinschaften sind als dynamisches Ganzes zu
behandeln.
Sie sind aufgrund hoch variabel wiederkehrender,
derzeit noch immer anhaltend eiszeitlicher Bedingungen auf
der Erde auf Wandel „selektiert“, sonst hätten sie nicht über
lebt. Das gilt u.v.m. ausgeprägt gerade für die Wälder der ge
mäßigten Breiten der Erde, in denen die Klimaschwankungen
erkennbar stärker sind als in den Tropen. Es ist fachlicher Un
sinn, zu behaupten, ohne Windkraft im Wald gäbe es zukünftig
keine Wälder mehr.
- Festhalten an „Steady State“ ist eine Fiktion. Eine politisch
verordnete „Konstanz“ sowohl der Lebensgemeinschaften wie
auch des Klimas, verkürzt auf Eindämmung der „menschengemachten Erderhitzung“, ist vor dem Hintergrund der erdge
schichtlichen Dimension der Natur-immanenten Änderungen
wirklichkeitsfremd. Dies bedeutet ausdrücklich keine Leugnung
des menschlichen Anteils an der derzeitigen Erderwärmung.
Es wäre im Gegenteil absurd, anzunehmen, dass ein auf über
acht Milliarden angewachsenes Menschheits-Kollektiv mit sei
nem alle Winkel der Erde erreichenden Eingriff-Betrieb, auch
mit dem Ausstoß von klimawirksamen Gasen, keinen Einfluss
auf das Klima hätte - siehe Quellen in Fußnote (8).
- Schutzbemühungen müssen die Kräfte der Natur einbinden.
Dynamik, Beharrungstendenz und Selbstheilung sind der
Natur inne. Diese Eigenschaften sind ihr Angebot zu ihrem eigenen und unserem Schutz. Wissenschaftlich gesichert ist:
Zur Entfaltung dieser Kräfte benötigt Natur möglichst viel Platz.
Große zusammenhängende Schutzgebiete sind das Gebot
der Zeit. Dazu gehören auch die der Windkraft durch die Ampel-Regierung geopferten Landschaftsschutzgebiete. Eindringen weiterer Industrie in geschützte Bereiche ist der derzeitige (2025) Tabubruch ersten Ranges. Auch derzeitige Kalamitätsflächen in Wäldern sind Flächen der Selbstheilung.
- Biodiversitäts-Schwerpunkte verdienen sofortigen strengsten Schutz. Wiedergutmachung ist Pflicht. Renaturierung
und „Rewilding“ sind auf großen Flächen möglich. Biotopverbund und das kohärente Netz von Natura-2000-Schutzgebieten dürfen keine zum Scheitern verurteilte Leerformeln bleiben.
Auch und verstärkt in Wäldern müssen die Artenschutz- und
Schutzgebietsstrategien aus den Vorschriften der EU umgesetzt werden. Wiedergutmachung gehört zu den erklärten Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG).
Die Grundsätze a) Vermeidungsgebot, b) Verursacherprinzip,
c) Folgenbewältigung und d) Wiedergutmachung sind allesamt
Prinzipien des seit knapp 50 Jahren geltenden Naturschutz
rechts, das im Zuge des Vorrangs des „Klimaschutzes“ verwässert und ausgehöhlt wird. Im Falle des Vorrangs für Windkraft
wird der Natur- und Landschaftsschutz in den betroffenen Flächen praktisch aufgegeben.
Stoßrichtung der Windkraftindustrie:
Schutz der Individuen
Überleben, Einpassung und Auslese setzen für alle Spezies am
Individuum an. Für die evolutionäre Zukunft spielen nicht nur Individuen, die sich um Zentrum von Verbreitungen, Arealen und
besonders geeigneten Habitaten durchsetzen, sondern gerade
die Pioniere oder aus derzeitigen Vorzugshabitaten an den Rand
gedrängte oder abwandernde Individuen („Randständige“) eine
entscheidende Rolle (ausführlich dargestellt in der Quelle unter
Fußnote 4). Individuen tragen zur Ausbreitung oder Wiederkehr
und ebenso zur Verbindung und Etablierung von neuen Populationen bei. Verluste von einzelnen Individuen sind je nach Spezi
es, Status und Fortpflanzungsstrategie differenziert rechtlich wie
ökologisch bedeutsam. Der Europäische Gerichtshof hat in seiner ständigen Rechtsprechung stets die individuelle Komponente des Artenschutzrechtes der Europäischen Gemeinschaften betont und bestätigt. Herausgegriffen unter vielen sei das EuGH
Urteil aus 2021 (EuGH C-473/19, C-474/19 vom 04.03.2021) als
besonders fundierte Bestätigung der individuellen Komponente des Schutzregimes der EU-Naturschutz- Richtlinien (FFH-RL,
Vogelschutz-RL).
Als Konsequenz ein Aufruf:
Im Zeichen der ökologischen Krise des Artensterbens und als
Reaktion auf den Klimawandel müssen für die Bewahrung der
Natur alle heute noch intakten Lebensräume stärker geschützt,
bestehende Schutzgebiete nicht entwertet, sondern aufgewertet, ausgedehnt und besser vernetzt werden. Flächenintensive
Eingriffe durch Erneuerbare Energien (Windkraft, Freiflächen-PV,
Wasserkraft) konterkarieren zunehmend Europa- und weltweit
die bisherigen Erfolge und Ansätze des Naturschutzes.
Fragmentierung und Rodung der Wälder für Windkraft, Zerstörung letzter frei fließender Flüsse durch Wasserkraft, Überbauung wertvoller Freiflächen mit Photovoltaik und der Anbau von Energiepflanzen auf Kosten von Lebensmittelproduktion schränken allerorts die Freiheit der Menschen und die Zukunft der Wildtiere ein. Die einseitige Bevorzugung Erneuerbarer Energien als Reaktion auf die umfassende Krise des Anthropozäns bedeutet das Gegenteil von Generationengerechtigkeit und eines Friedens mit der Natur.
Für Europa: Das gemeinschaftliche Vorhaben der Europäischen
Gemeinschaften eines kohärenten Netzes intakter und geschützter Lebensräume im Rahmen eines Kontinent-überspannenden
Schutzgebietssystems ist von Beginn an zielführend und darf
nicht aufgegeben werden. Es ist dieses Ziel der EU-Naturschutz
Richtlinien und der EU-Biodiversitätsstrategie, das von Deutsch
land ausgehend auf dem ganzen Kontinent auf dem Spiel steht.
Die deutschen Bundesregierungen opfern zur „Entfesselung“
der Erneuerbaren Energien den Naturschutz und aktuell gerade die Wälder dem technischen Klimaschutz. Dabei wird eine weltweite Lawine der Beschleunigung von schädigenden Eingriffen in die Natur losgetreten (Stichwort: Kritische Rohstoffe für die Energiewende). Durch die Energiewende-Politik nach deutschem Muster wird der deutsche, europäische und weltweite Waldschutz konterkariert. Diese durch den Staat veranlasste
Entwicklung verdient alle rechtsstaatlich und im Rahmen der eu
ropäischen Rechtsordnung möglichen Mittel des Widerstandes.
Eine Politik, die das Prädikat „steht unter Naturschutz“ unter dem
Signum des „Klimaschutzes“ ad absurdum führt, muss gestoppt
werden.
(8) https://wolfgangepplenaturschutzundethik.de/?page_id=672 , https://wolfgangepplenaturschutzundethik.de/?page_id=849
(9) Epple, W.(2021): Generationengerechtigkeit und der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen. Anmerkungen zum „Klimaschutzgesetz-Urteil“ des BVerfG vom
24.03.2021 aus Sicht des Naturschutzes. Naturschutz Magazin der Naturschutzinitiative e.V. 03/2021: 12-18.


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